Spektrum

Das Spektrum der Praxis umfasst die normalen gynäkologischen und geburtshilflichen Beratungen und Untersuchungen.

Das Spektrum der Praxis umfasst:

  • Gynäkologische und geburtshilfliche Beratung & Untersuchung einschließlich High-End-Sonographie
  • Krebsfrüherkennungsmaßnahmen
  • Mammasonographie
  • Eingehender sonographischer Organultraschall in der Schwangerschaftsvorsorge
  • Gynäkologische Endokrinologie
  • Orthomolekulare Prävention und Therapie

Eingeschlossen sind Krebsfrüherkennungsmaßnahmen und Mammasonographie, spezielle sonographische Schwangerschaftsuntersuchungen nach Stufe II der Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM), die gynäkologische Endokrinologie unter Berücksichtigung orthomolekularer Gesichtspunkte (bioidentische Hormone) und die orthomolekulare Prävention und Therapie.

Mammasonographie

Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs

Immunologischer Stuhltest

Schwangerschaftsvorsorge

Mammasonographie

Eine vorsorgliche und ggf. regelmäßige Computersonographie der Brust ist je nach individueller Struktur des Brustdrüsengewebes sinnvoll, besonders bei Frauen unter 50 Jahren und bei Frauen mit einem dichten Brustdrüsengewebe, bei dem die Mammographie oft nicht aussagekräftig genug ist. Im Gegensatz zur Mammographie mit Röntgenstrahlen ist die Sonographie auch bei vielfachen Untersuchungen gefahrlos anwendbar. Langzeitbeobachtungen über Jahrzehnte zeigen keinerlei schädliche Wirkungen. Hinsichtlich der Kernspintomografie (Magnetresonanztomografie, MRT) der Brust, die sehr aussagekräftig und ohne Röntgenstrahlenbelastung ist, hat man diese langjährige Sicherheit noch nicht. Kontrastmittelspeicherungen im Gehirn wurden mittlerweile beschrieben. Schädigungen dadurch sind bislang jedoch nicht bekannt. Am Anflutungsverhalten des Kontrastmittels in Tumoren kann zu deren Benignität oder Malignität Stellung genommen werden.

Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs

Bislang war jährlich ein Abstrich zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses erlaubt. Für gesetzlich Krankenversicherte wurden 2020 die Vorschriften (Sozialgesetzbuch) dahingehend geändert, dass als Versicherungsleistung nur mehr alle drei Jahre diese Untersuchung gemacht werden darf, dann aber jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Abstrich auf humane Papillomaviren (HPV). Dies gilt ab einem Alter über 35 Jahren.
Patientinnen im Alter von 20 bis 34 Jahren erhalten weiterhin jährliche Vorsorgeabstriche - jedoch ohne den zusätzlichen Abstrich auf HPV.
Über den Sinn dieser gesetzlichen Maßnahme sind die Meinungen geteilt. So kam es in der Vergangenheit einige Male vor, dass sich binnen ein- bis eineinhalb Jahren ein normaler, unauffälliger Befund zu einer schweren Vorstufe von Gebärmutterhalskrebs entwickelt hat, woraus nach drei Jahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Karzinom entstanden wäre.
Diese Patientinnen profitierten von der jährlichen Untersuchung. Die Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses konnten rechtzeitig saniert werden, so dass kein Krebs daraus entstand.
Bei einem Untersuchungsintervall von drei Jahren hätte in diesen Fällen die Krebsfrüherkennungsmaßnahme ihr Ziel nicht erreicht.
Wir bieten deshalb weiterhin kostenlos die jährliche Untersuchung an. Da dies aber keine Kassenleistung mehr ist, verlangt das zytologische Labor eine Zuzahlung von derzeit 15 Euro.

Immunologischer Stuhltest

Er dient zur Früherkennung des Dickdarmkrebses, ist sensibler als der konventionelle Farbreaktionstest und wird von Blut in Nahrungsmitteln und Vitamin C nicht verfälscht. Banale Fehlerquellen wie Zahnfleischbluten, Magenschleimhautentzündungen oder Hämorrhoiden müssen weiterhin bei der Beurteilung berücksichtigt werden.
Als Krankenkassenleistung darf dieser Test im Alter von 50 bis 55 Jahren jährlich und ab 55 alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Da Darmkrebs relativ häufig vorkommt, und das auch schon in der fünften Lebensdekade, macht es medizinisch durchaus viel Sinn, mit diesem Test bereits mit 40, spätestens 45 Lebensjahren zu beginnen.
Wird das über 0,5 cm dicke Teströhrchen per Post in die Praxis gesendet, ist auf eine ausreichende Frankierung zu achten.

Schwangerschaftsvorsorge

Da manche Patientinnen erst die Praxis aufsuchen, wenn sie bereits schwanger sind, sei an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen, dass ein guter Folsäurespiegel das Ungeborene vor Spina bifida (Krankheitsbild des offenen Rückens) schützt. Neuere Untersuchungen zeigen, dass auch ein guter Vitamin B12-Spiegel vor Spina bifida schützt, unabhängig vom Folsäurespiegel. Es ist bereit vier Wochen vor und mindestens für vier Wochen nach der Befruchtung für einen normalen Folsäurespiegel mit der prophylaktischen Einnahme von täglich 0,4 – 0,8 Milligramm Folsäure zu sorgen, am besten in Form des Metafolins.

Der Ausschluss schwangerschaftsrelevanter Risiken ist sinnvoll, wie z. B. der Schutz vor Toxoplasmose-Erstinfektionen in der Schwangerschaft oder der Ausschluss Beta-hämolysierender Streptokokken im Vaginalsekret, die bei der Geburt das Kind schwer schädigen konnen. Bei fehlendem Toxoplasmoseschutz wird in unserem Nachbarland Österreich alle acht Wochen auf Toxoplasmose getestet. Ein Vaginalabstrich auf B-Streptokokken - wie soviel Sinnvolles nicht von den Krankenkassen übernommen - ist wenige Wochen vor der Entbindung ratsam. Eine ebenfalls per Vaginalabstrich erkannte, oft symptomlose Kontamination des Geburtskanals mit dem Pilz Candida albicans bewahrt die Neugeborenen vor einer Infektion.

Das Erst-Trimester-Screening (ETS) in der 12. bis 14. Schwangerschaftswoche dient zur Risikoermittlung für Trisomie 13, 18 und 21. Auf Wunsch kann auch eine Untersuchung dieser Chromosomenstörungen im mütterlichen Blut mit Hilfe des Nicht Invasiven Pränatal Tests (NIPT) veranlasst werden. Der NIPT weißt eine höhere diagnostische Sicherheit auf als das ETS.

Messungen der Mutterkuchendurchblutung (Plazentafunktion) zur Risikoermittlung hinsichtlich Schwangerschaftserkrankungen in Zusammenhang mit erhöhtem Blutdruck (`Schwangerschaftsvergiftung, Gestose, Präeklampsie) sind ebenfalls bereits in der 12.-14. Schwangerschaftswoche möglich und sinnvoll, da sie in 6 % der Schwangerschaften auftreten und somit häufiger sind als Chromosomenstörungen.

Die Messung des Gebärmutterhalses in der 22. Schwangerschaftswoche erlaubt Risikoberechnungen hinsichtlich vorzeitiger Geburtsbestrebungen (nach Prof. Nicolaides).

Das Geschlecht des Ungeborenen wird, wenn gewünscht, ab der 15. Schwangerschaftswoche mitgeteilt.

Die Bestimmung von Alpha-Fetoprotein (AFP) in der 16.-20. Schwangerschaftswoche ist zur Risikoermittlung hinsichtlich Neuralrohrdefekten (Spina bifida, offener Rücken) sinnvoll.

Nach 24 Jahren ohne Komplikationen stellte ich die Durchführung von Fruchtwasseruntersuchungen ein, da mit der immer besser werdenden nicht-invasiven Diagnostik Schwangere nur noch selten Amniozentesen wünschen.

Chorionbiopsien wurden nie durchgeführt, weil zu häufig (8 %) falsch positive Befunde auftreten, die dann ängstigen und unweigerlich eine Amniozentese zur Klärung nach sich ziehen. Viele chromosomale Störungen, die in der 12. Schwangerschaftswoche mittels Chorionbiopsie entdeckt werden, sind nicht mit dem Leben vereinbar und werden von der Natur selbst beendet. Es ist für die seelische Verarbeitung von Bedeutung, ob ein natürlich aufgetretener intrauteriner Fruchttod behandelt werden muss oder ob ein zwar krankes, aber vitales Kind entfernt wird.

Nach den Empfehlungen der Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) ist in jeder Schwangerschaft ein eingehender Organultraschall nach DEGUM Stufe II in der circa 22. Schwangerschaftswoche sinnvoll.

Bei der 3D/4D-Computersonographie im Rahmen der Organdiagnostik ergeben sich in der Regel auch schöne Babybilder/Videoclips.

Zur lückenlosen Betreuung besteht ein enger Kontakt mit den Kollegen der jeweiligen Entbindungsklinik. Für Schwangere, die nur zu den DEGUM-II-Spezialuntersuchungen überwiesen werden, liegt diese Aufgabe primär beim Überweiser.

Menü